HACCP Praxis-Seminare praxisorientiert und maßgeschneidert
für Großküchen und Gemeinschaftsverpflegung mit Zertifikat
Schulungen nach Maß - und nicht "von der Stange", bei denen die Mitarbeiter mitmachen
- Wir bieten alle notwenigen Schulungen im Lebensmittelbereich an.
- Wir vermitteln die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte unter Berücksichtigung der DIN10514.
- Wir erstellen die entsprechenden Zertifikate.
- Die "Allgemeine Hygieneschulung" führen wir
incl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG durch.
Was ist das Besondere an unseren Schulungen:
- Wir sehen uns Vorab Ihre Küche an,
- Erstellen eine Fotodokumentation, auf deren Grundlage wir die Schulungsinhalte abstimmen und gemeinsam Optimierungsvorschläge erarbeiten.
- Unsere Schulungen enthalten stets die aktuellen Neuerungen
Schulung/ Belehrung
a)
Allgemeine Hygieneschulung (Basisschulung)
Bei uns als HACCP-Praxisseminar in kleinen Gruppen
d) Erstbelehrung/ zweijährige Wiederholungsbelehrung lt.
Infektionsschutzgesetz
Die Folgebelehrung führen wir im Rahmen der "Allgemeinen Hygieneschulung" und des HACCP-Praxisseminars durch.
Verordnung/ Gesetz
VO (EG) 852/2004,
Anhang II, Kapitel XII (1)
VO (EG) 852/2004,
Anhang II, Kapitel XII (2)
Lebensmittelhygiene Verordnung
(LMHV) § 4
Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 43 Absätze 1 und 4
Wer muss diese Schulung nachweisen?
Alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen.
Verantwortliche Personen, die als HACCP-Beauftragte
im Betrieb tätig sind.
Ungelernte und angelernte Mitarbeiter, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen
Personen, die mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
gemäß IfSG § 42 Absätze 1 bis 3 in Berührung kommen