Änderung der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene
Die Europäische Kommission hat im März 2021 Änderungen der Verordnung 852/2004 veröffentlicht.
Diese betrifft die Themen:
Allergenmanagement:
Hier sind in Anhang II der Verordnung, Kapitel IX, Nr. 9 ergänzende Verpflichtungen für das Allergenmangement festgelegt.
„Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container, die zur Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung
eines der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, verwendet werden, dürfen nicht für die Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln verwendet werden, die diesen Stoff oder dieses Erzeugnis nicht enthalten, es sei denn,
die Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthalten.“
D. h. dies gilt z. B. auch für den Transport, die Verarbeitung und die Lagerung von Fisch, Eiern, Schalenfüchten, Sellerie, Soja.
Umverteilung von Lebensmitteln:
Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen Lebensmittelspenden z. B. an die Tafeln zulässig sind.
Es werden Kriterien vorgeben, die bei einer routinemäßigen Überprüfung der Lebensmittelsicherheit zu überprüfen sind, darunter das Mindesthaltbarkeits-/ oder Verbrauchsdatum, die Unversehrtheit der Verpackung und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Lebensmittelsicherheitskultur:
Die Lebensmittelunternehmer werden verpflichtet, eine angemessene Lebensmittelsicherheitskultur
- einzuführen,
- aufrechtzuerhalten und
- nachzuweisen.
Die Lebensmittelsicherheitskultur ist ein Konzept, das die Lebensmittelsicherheit insbesondere durch die Sensibilisierung der Mitarbeiter, offene und klare Kommunikation und die Verbesserung des Verhaltens der Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben erhöht.
Die Betriebsleitung muss sich unter anderem dazu verpflichteten:
- sich zu vergewissern, dass Kontrollen rechtzeitig und effizient durchgeführt werden und die Dokumentation auf dem neuesten Stand ist,
- sicherzustellen, dass das Personal angemessen geschult und beaufsichtigt wird.
Quelle: Verordnung (EU) 2021/382 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene hinsichtlich des Allergenmanagements im Lebensmittelbereich, der Umverteilung von Lebensmitteln und der Lebensmittelsicherheitskultur (ABl. EU Nr. L 74/3 vom 04.03.2021).